11. bAV – Symposium der bbvs GmbH gemeinsam mit der netfonds AG
Wir gehen mit unserem bAV-Symposium in das 11. Jahr. Freut Euch auch in diesem Jahr auf drei Tage voller aktueller Fachinformationen, praxisnaher Tipps und wertvollem Networking – in gewohnter Umgebung und mit spannenden Branchenthemen.
Wann
Wo
Was
Für Ihren Erfolg!
Die betriebliche Altersversorgung wird von vielen Menschen in Deutschland als das Mittel zur Bekämpfung der Altersarmut angesehen. Zahlreiche gesetzliche Änderungen in den letzten Jahren haben zu einer zunehmenden Komplexität des Themas geführt. Eine regelmäßige Information und Weiterbildung zum Thema ist deshalb für alle Marktteilnehmer immer wichtiger.
Beschreibung der Veranstaltung
Seit über 10 Jahren bieten wir Spezialisten der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere Rechtsberatern und qualifizierten Finanzdienstleistern mit dem bAV-Symposium ein Forum für den Erwerb von Fachwissen und aktuellen Informationen und für den Erfahrungsaustausch untereinander. Die Mischung aus hochkarätigen Fachvorträgen, praxisorientierten Workshops und vielen Möglichkeiten zum Netzwerken machen diese Veranstaltung einzigartig. Seien Sie mit dabei!
Hier können Sie sich das Video vom 10. bAV - Symposium im Oktober 2025 in Magdeburg ansehen.
10 gute Gründe dabei zu sein
Neueste Informationen und Vertriebsansätze zur Umsetzung der bAV in der Praxis
Update Arbeits- und Steuerrecht der bAV
Angenehme Atmosphäre und persönliches Miteinander
Neueste Unterlagen und Tools für die Praxis
Hochkarätige Referenten und Moderatoren
Der Turbo für das bAV - Geschäft 2026
Networking mit Kollegen, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Rentenberatern
Der komplette Prozeß vom Erstgespräch bis zur digitalen Verwaltung der Verträge aus der Praxis
Exklusive Abendveranstaltung in toller Location
IDD - Bestundung mit ca. 540 min
Eine Auswahl unserer Referenten der bisherigen Symposien

Dr. Thomas Hasslöcher
Geschäftsführer PensExpert GmbH

Prof. Dr. jur. Mathias Ulbrich
Hochschule Schmalkalden

David Bastanier
Partner bei Bastanier & Schmelzer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Dr. Sven Jürgens
Hauptstadtanwälte Berlin

Christian Wilms
Vorstand Deutsche Unterstützungskasse

Prof. Dr. Dr. Hans Schwintowski
Humboldt - Universität zu Berlin

Jens Intemann
Richter am FG Niedersachsen

Prof. Dr. Thomas Dommermuth
Institut für Vorsorge und Finanzplanung

Prof. Dr. Dr. h.c. Gert. G. Wagner
Mitglied der Rentenkommission der Bundesregierung

Margret Kisters-Kölkes
Hauptstadtanwälte Berlin

Dr. Henriette Meissner
GF Stuttgarter Vorsorgemanagement GmbH

Karl Schiewerling
Leiter der Rentenkommission
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
Ihre Anmeldung zur Veranstaltung ist verbindlich. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen nimmt die bbvs GmbH, im folgenden Veranstalter genannt, Ihre Anmeldung durch Zusendung der Rechnung per E-Mail an. Hier können Sie sich die Teilnahmebedingungen ansehen.
Teilnahmegebühren
Teilnahmegebühren für das 11. bAV-Symposium in Magdeburg Preise p.P. zzgl. MwSt. im Einbett-Zimmer: 499 €
im Zweibettzimmer: 399 €
ohne Übernachtung für einen Tag: 299 € ohne Übernachtung beide Tage: 399 € (inkl. Abendveranstaltung) (Zweibettzimmer auf Anfrage)
Early – Bird – Preis bis 30.01.2026 im EZ: 399 €
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Teilnahme an einem oder beiden Veranstaltungstagen sowie Mittagessen, Kaffeepausen, Teilnehmerunterlagen und IDD-Zertifikat.
Stornierung
Eine Stornierung (nur schriftlich) ist bis 31.07.2026 kostenfrei möglich. Bei Stornierung nach dem 31.08.2026 und bei Nichterscheinen werden 90% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Stellung eines Vertreters ist einmalig kostenlos möglich.
Maßgeblich ist hierbei der Eingang beim Veranstaltungsorganisator. (veranstaltung@bbvs-gmbh.de)
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder das Programm abzuändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Veranstalter den Grund für den Ausfall nicht zu vertreten hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Ausfall auf höherer Gewalt beruht, zu wenige Teilnehmer zusammenkommen, die Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stehen, ohne dass der Veranstalter dies zu vertreten hat, oder wesentliche Referenten absagen. Im Falle der Absage wird der Veranstalter die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer unverzüglich informieren. Die Teilnahmegebühr wird erstattet. Ersatz- und Folgekosten oder sonstige Schadensersatzansprüche der angemeldeten Teilnehmer wegen des Ausfalls der Veranstaltung oder Verschiebung derselben sind ausgeschlossen.
Datenschutz
Unsere bAV-Highlights der letzten Jahre
Sie können gespannt sein, was Sie 2026 erwartet
Workshops
Fachvorträge
Networking
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