Prüfung von betrieblichen Versorgungssystemen
Drum prüfe, wer sich ewig bindet …
Betriebliche Versorgungszusagen unterliegen aufgrund der äußeren Rahmenbedingungen wie Gesetzgebung, Kapitalmarktschwankungen, Änderungen in der Personalstruktur oder im Geschäftsfeld des Unternehmens ständigen Veränderungen.
Deshalb ist es wichtig, ein einmal eingerichtetes Versorgungswerk regelmäßig einer Prüfung zu unterziehen, um dieses an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Im Zuge von Due Dilligence – Prozessen im Rahmen von Verkäufen, Verschmelzungen, Börsengängen etc. müssen Risiken aus bestehende Versorgungssystemen mit bewertet werden.
Wir prüfen für Sie bestehende Versorgungszusagen, unabhängig vom Durchführungsweg und der Zusageart, hinsichtlich arbeitsrechtlicher oder betriebswirtschaftlicher Risiken. Dabei schauen wir uns jede Versorgungszusage in der Tiefe an, checken den Versorgungsträger und der Erfüllbarkeit der Verpflichtungen.
Sie erhalten ein Gutachten mit den festgestellten Mängeln und Handlungsempfehlungen zur möglichen Beseitigung bestehender Risiken.
Hier können sie sich eine Checkliste für die Prüfung bestehender Versorgungen herunterladen:
Checkliste: Prüfung Versorgungswerk
Sie können sich die Checkliste Zur Prüfung beim Versorgungswerk hier herunterladen.
Folgende Themenfelder sind Bestandteil des Prüfungsprozesses
Vollständigkeit der Unterlagen für die Lohnbuchhaltung
Das Nachweisgesetz (NachwG) und die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) verlangen vom Arbeitgeber Informations- und Aufzeichnungspflichten. Fehlen Unterlagen oder notwendige Angaben, drohen Bußgelder und Schadenersatzforderungen.
Finanzierungsstand der Verpflichtungen
Insbesondere bei unmittelbaren Versorgungszusagen muß regelmäßig der Ausfinanzierungsgrad der bestehenden Versorgungsver-pflichtungen überprüft werden. Finanzierungslücken können einen Unternehmensverkauf oder andere Exit-Strategien u.U. unmöglich machen. In der aktuellen Niedrigzinsphase sollten aber auch versicherungsförmige Durchführungswege hinsichtlich der Ausfinanzierung zugesagter Leistungen überprüft werden. Leistet der Versorgungsträger weniger als zugesagt, haftet der Arbeitgeber für die Differenz gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.
Arbeitsrechtliche Risiken
Gibt es arbeitsrechtliche Risiken im Rahmen möglicher Geschäftsvorfälle?
Gesetzeskonformität
Sind die arbeitsrechtlichen Grundvereinbarungen noch gesetzeskonform.
Pflichterfüllung des Arbeitgebers
Sind Informations- und Dokumentationsverpflichtungen des Arbeitgebers erfüllt worden.
Aktuelle Rechtsprechung
Berücksichtigen bestehende Versorgungswerke ergangene Urteile der Arbeits- oder Finanzgerichte?
Die Verwaltung kann dann zukünftig durch uns oder durch Sie als Mandant selbst durchgeführt werden.
Gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge haben wir 2018 in einem Dossier über 1000 Verträge der Entgeltumwandlung in versicherungsförmigen Durchführungswegen auf bestehende Mängel geprüft.
Die Häufigkeit, mit der darin festgestellten Fehler in bestehenden Verträgen, belegt die Dringlichkeit einer umgehenden Überprüfung bestehender Verträge.
Dossier Entgeltumwandlung
Sie können sich das Dossier zum Thema Entgeltumwandlung hier herunterladen.