Hohe Aktivbezüge, aber geringe Ansprüche.

Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern

Gesellschafter – Geschäftsführer (GGF) nehmen aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen als Unternehmer und gleichzeitig als Angestellter eine Sonderstellung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie in der betrieblichen Altersversorgung ein.

Ebenso haben GGF meist sehr hohe Aktivbezüge, relativ geringe Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und damit einen entsprechenden Versorgungsbedarf.

Die Finanzverwaltung stellt wegen der oben genannten Sonderstellung der GGF hohe Anforderungen an einzurichtende Versorgungen hinsichtlich der Berücksichtigung des Aufwandes als Betriebsausgaben.

So ist nicht nur bei der Einrichtung von Versorgungswerken für GGF ein hohes Maß an Sachverstand und Erfahrung notwendig, diese Zusagen bedürfen auch der regelmäßigen Überprüfung und ggf. der Anpassung an veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen.

Um alle gesetzlichen Regelungen zu befolgen und Ihnen damit ein Höchstmaß an rechtliche Sicherheit zu bieten, unterstützen wir Sie bei der Erteilung einer Versorgungszusage nach folgendem Schema:

  • Prüfung der gesellschaftsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Versorgungszusage
  • Inhaltliche Gestaltung der Versorgungszusage (Art der Versorgung, Höhe und Art der gewünschten Versorgungsleistungen, Beitragsaufwand, Zinssatz u. s. w.)
  • Auswahl der Finanzierungsform unter Beachtung einer maximalen steuerlichen Berücksichtigung des Aufwandes
  • Bereitstellung aller notwendigen Dokumente
  • Insolvenzschutz
  • falls notwendig, Gutachtenerstellung zu den Auswirkungen auf die Steuer- und Handelsbilanz
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