Wir wissen, was Sie tun müssen
Versorgungsausgleich
Slogan
Der Versorgungsausgleich wurde zum 1. September 2009 durch das neue Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) grundlegend geändert.
Insbesondere im Bereich der betrieblichen Altersversorgung haben sich umfangreiche Neuregelungen ergeben.
Wir unterstützen Sie bei der Berechnung der Anwartschaften und kooperieren gemeinsam mit Rechtsanwälten falls eine Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nötig sein sollte.
Wir ermitteln für Sie die korrespondierenden Kapitalwerte und suchen den geeigneten Zielversorgungsträger, der das Kapital für den Ausgleichsberechtigten in der gewünschten Form übernehmen kann.
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