PSVa.G. legt Beitragssatz für 2021 auf 1,8 Promille fest
Laut einer Pressemitteilung des PSVa.G. vom 17.11.2022 wird der Beitragssatz für 2021 auf 1,8 Promille festgesetzt. Dies ist der dreifache Satz im Vergleich zu 2020 (0,6 Promille). Die gemeldeten Schäden sollen sich auf Vorjahresniveau bewegen. Auf Grund des schwierigen Kapitalmarktumfeldes sowie geringerer entlastender Effekte hatte der PSVaG einen Beitragssatz über dem Vorjahreswert erwartet. Der PSVaG rechnet wohl in den kommenden Jahren mit einem steigenden Schadenaufkommen.
Bei Pernsionskassen ist in diesem Jahr neben dem Grundbeitrag in Höhe von 1,8 Promille ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 1,5 Promille zu leisten. Dieser fließt in den zusätzlich geschaffenen Ausgleichsfonds für spätere Schadenzahlungen.
Hier ist die komplette Pressemitteilung sowie der link zur homepage des PSVaG.